Ihr Anspruch: Entlassmanagement
Seit 2015 haben gesetzlich Versicherte nach § 39 Abs. 1a SGB V Anspruch auf ein Entlassmanagement. Das Krankenhaus muss den Übergang nach Hause oder in eine Pflegeeinrichtung vorbereiten, damit keine Versorgungslücke entsteht. Geregelt ist das im Rahmenvertrag Entlassmanagement zwischen Krankenkassen, Kassenärzten und Krankenhausgesellschaft.
Im Rahmen des Entlassmanagements dürfen Krankenhausärztinnen und -ärzte unter anderem verordnen:
- die Krankenbeförderung für die Heimfahrt (Muster 4)
- Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege – jeweils für eine Übergangszeit von bis zu sieben Tagen
- eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Zeit nach der Entlassung
Wer verordnet und wer zahlt die Heimfahrt?
Die Fahrt nach Hause gehört zur stationären Behandlung. Ist sie medizinisch notwendig – Sie können also nicht mit Bus, Bahn oder im Auto von Angehörigen fahren –, stellt das Krankenhaus die Verordnung aus. Eine vorherige Genehmigung der Kasse ist dafür nicht nötig.
- Hinfahrt zur Aufnahme: verordnet die Hausarzt- oder Facharztpraxis.
- Rückfahrt nach der Entlassung: verordnet das Krankenhaus.
- Zuzahlung: 10 % der Fahrkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € – wie bei jeder Krankenfahrt.
- Taxi/Mietwagen oder Krankentransport? Wer sitzen kann und keine Betreuung braucht, fährt mit Taxi oder Mietwagen. Wer liegend transportiert oder unterwegs betreut werden muss, bekommt einen Krankentransport.
Ohne Verordnung zahlen Sie die Heimfahrt selbst. Holen Angehörige Sie mit dem eigenen Auto ab, ist das üblich und unkompliziert – eine Erstattung gibt es nur, wenn die Fahrt verordnet wurde (0,20 € pro km, siehe Krankenfahrt-Ratgeber).
Was Angehörige vor der Entlassung klären sollten
- Früh nach dem Entlassdatum fragen – und nach der ungefähren Uhrzeit. Arztbrief und Medikamente müssen fertig sein, bevor jemand geht.
- Sozialdienst bzw. Entlassmanagement ansprechen, wenn nach der Entlassung Hilfe nötig ist: Pflegedienst, Hilfsmittel (Rollator, Toilettenstuhl), Kurzzeitpflege oder Reha.
- Heimfahrt klären: Kann die Person sitzend im Auto mitfahren? Wenn nicht, rechtzeitig nach der Verordnung für Taxi, Mietwagen oder Krankentransport fragen.
- Unterlagen mitnehmen: Entlassbrief, Medikationsplan, Rezepte bzw. Medikamente für die ersten Tage, eventuell AU-Bescheinigung.
- Zuhause vorbereiten: Bett erreichbar? Treppen? Einkäufe für die ersten Tage erledigt?
Pflegegrad beantragen? Wird während des Krankenhausaufenthalts klar, dass dauerhaft Pflege nötig ist, kann der Antrag schon aus der Klinik gestellt werden. Der Sozialdienst hilft dabei.
Checkliste für den Entlasstag
- Entlassbrief und Medikationsplan erhalten
- Medikamente oder Rezepte für die Übergangszeit vorhanden
- Verordnung für die Heimfahrt (falls medizinisch nötig) ausgestellt
- Fahrt bestellt bzw. Abholung durch Angehörige abgesprochen – Treffpunkt und Station bekannt
- Hilfsmittel und Pflegedienst für zu Hause organisiert
- Nächster Termin beim Hausarzt vereinbart
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse die Fahrt nach Hause nach dem Krankenhaus?
Ja, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist und das Krankenhaus sie verordnet hat. Eine vorherige Genehmigung ist nicht nötig; Sie zahlen die übliche Zuzahlung von 5 bis 10 €.
Wer stellt den Transportschein für die Heimfahrt aus?
Das Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements. Den Transportschein für die Hinfahrt zur Aufnahme stellt dagegen die einweisende Praxis aus.
Muss das Krankenhaus die Entlassung organisieren?
Gesetzlich Versicherte haben nach § 39 Abs. 1a SGB V Anspruch auf ein Entlassmanagement. Das Krankenhaus muss die Anschlussversorgung vorbereiten, zum Beispiel Medikamente, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege für die Übergangszeit.
Quellen
Wir prüfen Zahlen an den offiziellen Stellen. Stand: Oktober 2026. Bitte kurz vor Ihrer Fahrt dort nachsehen – Preise und Regeln ändern sich.