Krankenfahrten und medizinischer Transport

Sichere und zuverlässige Krankenfahrten

Wir begleiten Sie kompetent und empathisch zu Ihren medizinischen Terminen. Direkte Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen.

Was genau sind Krankenfahrten?

Der Begriff Krankenfahrt ist rechtlich und medizinisch klar definiert und unterscheidet sich maßgeblich von einem Krankentransport oder einer Rettungsfahrt. Laut §60 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) handelt es sich bei einer Krankenfahrt um eine Beförderung von Patienten zu medizinischen Behandlungen, bei der keine medizinisch-fachliche Betreuung während der Fahrt notwendig ist. Das bedeutet, dass der Patient stabil genug ist, um im Sitzen oder in einem Rollstuhl transportiert zu werden, ohne dass ein Rettungssanitäter oder Arzt anwesend sein muss.

Im Gegensatz dazu kommt ein qualifizierter Krankentransport (mit Krankenwagen) immer dann zum Einsatz, wenn der Gesundheitszustand des Patienten eine fachliche Betreuung oder die spezielle Ausstattung eines Rettungswagens erfordert. Eine Rettungsfahrt wiederum ist ein Notfalleinsatz, der über die 112 alarmiert wird. Krankenfahrten werden von spezialisierten Dienstleistern wie Pick N Drop mit Mietwagen oder Taxis durchgeführt, die oftmals speziell für die Anforderungen kranker oder mobilitätseingeschränkter Menschen ausgestattet sind.

Um die Kosten für eine Krankenfahrt erstattet zu bekommen, ist eine ärztliche Verordnung, die sogenannte Muster 4-Verordnung, zwingend erforderlich. Dieses Dokument muss von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt werden. Pick N Drop arbeitet eng mit allen gesetzlichen Krankenkassen zusammen, darunter die AOK, Techniker Krankenkasse (TK), Barmer, DAK, IKK und viele weitere Betriebskrankenkassen. Sobald die Genehmigung Ihrer Kasse vorliegt, übernehmen wir die Fahrten und die direkte, unkomplizierte Abrechnung.

Wer hat Anspruch auf Krankenfahrten?

Nicht jede Fahrt zum Arzt wird von der Krankenkasse bezahlt. Der Anspruch auf Kostenübernahme ist gesetzlich streng geregelt. Ein grundsätzlicher Anspruch besteht bei Fahrten zu stationären Aufnahmen und Entlassungen sowie zu vor- und nachstationären Behandlungen. Auch bei Fahrten zu ambulanten Operationen, wenn dadurch ein stationärer Aufenthalt vermieden wird, übernehmen die Kassen die Kosten.

Für Fahrten zu regulären ambulanten Behandlungen gelten besondere Voraussetzungen. Hier genehmigen die Krankenkassen die Fahrten in der Regel nur bei hochfrequenten Therapien, die Patienten körperlich stark belasten. Dazu gehören insbesondere Fahrten zur Dialyse, zur Chemotherapie oder zur Strahlentherapie.

Darüber hinaus haben bestimmte Personengruppen einen generellen Anspruch auf Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen, sofern die Fahrt zwingend medizinisch notwendig ist. Dies gilt für Patienten, die in die Pflegegrade 3 (mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung), 4 oder 5 eingestuft sind. Auch Personen mit einem Schwerbehindertenausweis, in dem die Merkzeichen 'aG' (außergewöhnliche Gehbehinderung), 'Bl' (blind) oder 'H' (hilflos) eingetragen sind, haben diesen Anspruch.

Wichtige Information zur Zuzahlung

Für jede Krankenfahrt fällt eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10% der Fahrtkosten an, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt. Diese Zuzahlung entfällt nur, wenn Sie einen gültigen Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse besitzen.

Unsere Ausstattung

Bei Pick N Drop legen wir höchsten Wert auf Komfort, Sicherheit und Hygiene. Unsere Fahrzeugflotte ist speziell auf die Bedürfnisse von Patienten und Senioren abgestimmt.

  • Spezialfahrzeuge: Rollstuhlgerecht mit modernen Auffahrrampen oder Hebebühnen ausgestattet.
  • Sicherheit: Geprüfte Rollstuhl-Rückhaltesysteme und spezielle Sicherheitsgurte für höchste Standards.
  • Hygiene: Regelmäßige und gründliche Desinfektion aller Fahrzeuge nach jeder Fahrt.
  • Komfort: Klimatisierte Innenräume, Tragesessel für Treppen und bequeme Sitze für lange Strecken.
Unser geräumiger Van für bequeme Krankenfahrten

Der Ablauf einer Krankenfahrt mit uns

Wir möchten, dass Sie sich um Ihre Gesundheit kümmern können, während wir uns um die Logistik kümmern. Der Ablauf ist einfach und stressfrei strukturiert:

1

Ärztliche Verordnung einholen

Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt die "Verordnung einer Krankenbeförderung" (Muster 4) ausstellen. Achten Sie darauf, dass alle relevanten Angaben zur Mobilität und dem Beförderungsmittel (z.B. Rollstuhl) angekreuzt sind.

2

Genehmigung der Krankenkasse

Reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein (vorab oft per Fax oder App möglich) und holen Sie die schriftliche Genehmigung ein. Dies ist besonders bei ambulanten Fahrten unerlässlich.

3

Fahrt bei Pick N Drop buchen

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Teilen Sie uns die Termine, Abholadressen und eventuelle Besonderheiten (wie Treppen oder Rollstuhltransport) mit. Wir planen alles weitere für Sie.

4

Sichere und betreute Fahrt

Unser Fahrer holt Sie pünktlich an der Haustür ab. Auf Wunsch helfen wir Ihnen in die Jacke, unterstützen Sie beim Einsteigen und begleiten Sie am Zielort sicher bis zur Anmeldung in der Praxis oder Klinik.

Häufige Fahrtziele in der Region

Unser Einsatzgebiet umfasst das gesamte Rhein-Main-Gebiet und ganz Hessen. Wir fahren täglich Patienten zu spezialisierten medizinischen Einrichtungen. Zu unseren häufigsten Fahrtzielen gehören:

  • Dialysezentren: Regelmäßige und verlässliche Fahrten zu allen regionalen KfH- und PHV-Dialysezentren.
  • Onkologische Praxen: Empathische Begleitung zu Chemotherapie und Strahlentherapie.
  • Universitätskliniken: Uniklinik Frankfurt, Universitätsmedizin Mainz, UKGM Gießen und Marburg.
  • Reha-Einrichtungen: Transport zu stationären oder ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen.
  • Fachärzte und MVZ: Fahrten zu speziellen Untersuchungen wie MRT, CT oder fachärztlichen Konsilen.
  • Krankenhäuser: Stationäre Aufnahmen und Entlassungen in allen Kliniken der Region (z.B. GPR Klinikum Rüsselsheim, Klinikum Darmstadt).

Abrechnung und Kostentransparenz

Die Abrechnung von Krankenfahrten kann komplex sein, doch wir nehmen Ihnen diesen administrativen Aufwand komplett ab. Als zugelassener Leistungserbringer haben wir Rahmenverträge mit den Krankenkassen geschlossen. Das bedeutet, dass wir die Kosten für genehmigte Fahrten direkt über elektronische Schnittstellen mit Ihrer AOK, TK, Barmer, DAK oder anderen gesetzlichen Kassen abrechnen.

Ihre Zuzahlung: Sie leisten lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil, den wir quittieren und weiterleiten. Für chronisch kranke Patienten gilt eine besondere Schutzregelung: Die sogenannte Belastungsgrenze sinkt von regulär 2% auf 1% des jährlichen Bruttoeinkommens. Bewahren Sie alle Quittungen über Zuzahlungen gut auf. Sobald Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, stellt Ihnen Ihre Kasse einen Befreiungsausweis aus. Zeigen Sie diesen unserem Fahrpersonal vor, und alle weiteren Fahrten in diesem Kalenderjahr sind für Sie zuzahlungsfrei.

Rollstuhlfahrten und Liegendtransport

Ein besonderer Schwerpunkt von Pick N Drop liegt auf der Beförderung von Rollstuhlfahrern. Dank unserer hochmodernen, rollstuhlgerecht ausgebauten Fahrzeuge garantieren wir einen Transfer, bei dem Sie bequem und sicher in Ihrem eigenen Rollstuhl sitzen bleiben können. Dies erspart Ihnen das anstrengende und mitunter schmerzhafte Umsetzen. Unsere Rampen- und Liftsysteme ermöglichen einen barrierefreien Einstieg. Im Fahrzeug sorgen DIN-geprüfte Arretierungssysteme für kompromisslose Sicherheit während der Fahrt.

Hinweis zum Liegendtransport: Reine Krankenfahrten, wie wir sie anbieten, erfolgen sitzend oder im Rollstuhl. Sollte Ihr Gesundheitszustand zwingend einen liegenden Transport oder die medizinische Betreuung durch einen Sanitäter erfordern, ist ein qualifizierter Krankentransportdienst mit Rettungswagen hinzuzuziehen. Sprechen Sie in diesem Fall bitte mit Ihrem Arzt.

Jetzt Krankenfahrt anfragen

Haben Sie Fragen zur Verordnung oder möchten Sie direkt Termine buchen? Wir sind für Sie da.

069 1234567 Online Kontaktformular

Unsere Leistungen

  • Fahrten zur Dialyse
  • Strahlen- & Chemotherapie
  • Krankenhausaufnahmen
  • Reha- & Kurfahrten
  • Rollstuhlgerechter Transport
  • Abrechnung mit allen Kassen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was genau ist der Unterschied zwischen einer Krankenfahrt und einem Krankentransport?

Der Unterschied zwischen einer Krankenfahrt und einem Krankentransport liegt hauptsächlich in der medizinisch-fachlichen Betreuung während der Fahrt. Eine Krankenfahrt ist eine Fahrt, bei der die Patienten keine medizinische Betreuung durch medizinisches Fachpersonal benötigen. Sie können sitzen oder gegebenenfalls in einem Rollstuhl transportiert werden. Typische Beispiele sind Fahrten zur Dialyse, zur Chemotherapie oder zur Strahlentherapie. Bei einem Krankentransport hingegen ist eine fachliche Betreuung durch Rettungssanitäter oder Rettungsassistenten erforderlich. Hierbei werden oft spezielle Fahrzeuge eingesetzt, die eine medizinische Notfallausstattung an Bord haben. Krankentransporte sind für Patienten gedacht, die während der Fahrt überwacht werden müssen oder aufgrund ihres Zustands medizinische Hilfe benötigen könnten. Es ist wichtig, diesen Unterschied zu kennen, da die Krankenkassen unterschiedliche Anforderungen an die Genehmigung und Kostenübernahme stellen. Für eine Krankenfahrt benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung (Muster 4), die von der Krankenkasse vorab genehmigt werden muss. Bei Pick N Drop sind wir auf qualifizierte Krankenfahrten spezialisiert und bieten Ihnen einen sicheren, komfortablen und zuverlässigen Service für Ihre Wege zu medizinischen Behandlungen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt?

Damit die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Krankenfahrt übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) erfüllt sein. Zunächst benötigen Sie zwingend eine ärztliche Verordnung, das sogenannte Muster 4. Diese Verordnung muss der Arzt ausstellen, bevor die Fahrt stattfindet. Darüber hinaus muss eine zwingende medizinische Notwendigkeit vorliegen. Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel bei stationären Behandlungen (Aufnahme und Entlassung) sowie bei ambulanten Operationen, wenn dadurch ein an sich gebotener stationärer Aufenthalt vermieden oder verkürzt wird. Für Fahrten zu ambulanten Behandlungen gelten strengere Regeln. Hier übernimmt die Kasse die Kosten nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei hochfrequenten Behandlungen wie Dialyse, onkologischer Strahlen- oder Chemotherapie. Auch Patienten mit einem Schwerbehindertenausweis und den Merkzeichen 'aG' (außergewöhnliche Gehbehinderung), 'Bl' (blind) oder 'H' (hilflos) sowie Personen mit Pflegegrad 3 (mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung), Pflegegrad 4 oder 5 haben Anspruch auf Kostenübernahme. In all diesen Fällen muss die Fahrt im Vorfeld von der Krankenkasse genehmigt werden.

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung für Krankenfahrten?

Für jede Krankenfahrt, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, fällt grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlung an, sofern Sie nicht davon befreit sind. Diese Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Fahrkosten, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt. Die Zuzahlung darf allerdings nie höher sein als die tatsächlichen Fahrtkosten. Das bedeutet, wenn eine Fahrt beispielsweise nur 8 Euro kostet, zahlen Sie auch nur diese 8 Euro. Diese Zuzahlungsregelung gilt für jede einzelne Fahrt, also sowohl für die Hinfahrt zur Behandlung als auch für die Rückfahrt nach Hause. Für chronisch kranke Patienten und Personen, die regelmäßig auf medizinische Behandlungen angewiesen sind, gibt es eine Belastungsgrenze. Wenn die Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres 2 Prozent (bei chronisch Kranken 1 Prozent) des jährlichen Bruttoeinkommens überschreiten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung stellen. Wenn dieser Antrag bewilligt wird, erhalten Sie einen Befreiungsausweis und müssen für den Rest des Jahres keine weiteren Zuzahlungen für Fahrten, Medikamente oder andere medizinische Leistungen leisten.

Rechnen Sie die Fahrten direkt mit meiner Krankenkasse ab?

Ja, bei Pick N Drop bieten wir Ihnen den komfortablen Service der Direktabrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen (wie AOK, TK, Barmer, DAK, IKK etc.) sowie mit den meisten Berufsgenossenschaften an. Das bedeutet für Sie eine enorme Erleichterung: Sie müssen nicht in Vorkasse treten und ersparen sich den bürokratischen Aufwand, die Rechnungen selbst bei Ihrer Kasse einzureichen. Um diesen Service nutzen zu können, benötigen wir lediglich die vollständig ausgefüllte und ärztlich unterschriebene Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) sowie die vorab erteilte Genehmigung Ihrer Krankenkasse im Original. Sie übergeben uns diese Dokumente, und wir kümmern uns um den gesamten Abrechnungsprozess direkt mit Ihrer Kasse. Den fälligen gesetzlichen Eigenanteil (Zuzahlung) kassieren wir direkt bei Ihnen und leiten ihn entsprechend weiter, es sei denn, Sie besitzen einen gültigen Zuzahlungsbefreiungsausweis. In diesem Fall zeigen Sie uns diesen Ausweis bitte vor Fahrtantritt, und wir notieren die Befreiung, sodass Sie keinerlei Zahlungen an uns leisten müssen. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur eine sichere Fahrt, sondern auch einen stressfreien Ablauf zu garantieren.

Muss ich die Krankenfahrt bei der Kasse vorher genehmigen lassen?

In den allermeisten Fällen ist eine vorherige Genehmigung der Krankenfahrt durch Ihre Krankenkasse zwingend erforderlich, damit die Kosten übernommen werden. Dies gilt insbesondere für alle Fahrten zu ambulanten Behandlungen, wie beispielsweise Fahrten zur Dialyse, zur Chemotherapie oder zur Strahlentherapie. Auch wenn Sie aufgrund eines Schwerbehindertenausweises (Merkzeichen aG, Bl, H) oder eines Pflegegrades (3, 4 oder 5) Anspruch auf Krankenfahrten haben, muss die Kasse diese vorab bewilligen. Der Ablauf ist wie folgt: Sie erhalten von Ihrem behandelnden Arzt die Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4). Diese Verordnung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein, zusammen mit dem Antrag auf Kostenübernahme. Die Kasse prüft den Antrag und stellt Ihnen bei positiver Entscheidung einen Genehmigungsbescheid aus. Nur mit diesem Bescheid und der Verordnung können wir die Fahrt direkt mit der Kasse abrechnen. Ausnahmen von der vorherigen Genehmigungspflicht bestehen in der Regel nur bei Fahrten zu stationären Behandlungen (Aufnahme und Entlassung aus dem Krankenhaus) sowie bei Fahrten zu einer ambulanten Operation, durch die ein stationärer Krankenhausaufenthalt vermieden wird.

Bieten Sie auch Rollstuhlfahrten an?

Ja, absolut. Pick N Drop ist bestens für Rollstuhlfahrten ausgerüstet und bietet diesen Service in vollem Umfang an. Wir verfügen über speziell umgerüstete Fahrzeuge, die mit modernen Auffahrrampen oder Hebebühnen ausgestattet sind. Dadurch können Sie bequem und sicher in Ihrem eigenen Rollstuhl sitzend ins Fahrzeug gelangen, ohne dass ein mühsames Umsetzen auf einen Autositz erforderlich ist. Im Fahrzeug wird Ihr Rollstuhl dann fachgerecht und den neuesten Sicherheitsstandards entsprechend mit speziellen Rückhaltesystemen und Gurten im Boden verankert. Zudem werden Sie als Fahrgast mit einem separaten Personensicherungsgurt angeschnallt, um maximale Sicherheit während der gesamten Fahrt zu gewährleisten. Unser Fahrpersonal ist speziell im Umgang mit Rollstuhlfahrern und der Bedienung der Sicherungssysteme geschult. Wir legen großen Wert auf Empathie, Geduld und Hilfsbereitschaft. Gerne unterstützen wir Sie nicht nur während der Fahrt, sondern helfen Ihnen auch beim Verlassen Ihrer Wohnung, begleiten Sie sicher bis in die Praxis oder Klinik und sorgen dafür, dass Sie am Zielort wohlbehalten ankommen. Wir bieten Rollstuhltransporte sowohl für manuelle als auch für elektrische Rollstühle an.

Was passiert, wenn meine Behandlung länger dauert als geplant?

Wir wissen aus langjähriger Erfahrung, dass medizinische Behandlungen, Arztbesuche oder Therapietermine oft nicht exakt planbar sind und es regelmäßig zu Verzögerungen kommen kann. Aus diesem Grund gestalten wir unseren Service bei Pick N Drop äußerst flexibel und passen uns Ihren individuellen Bedürfnissen an. Wenn Ihre Behandlung länger dauert als ursprünglich angenommen, ist das für uns überhaupt kein Problem. Bei der Buchung vereinbaren wir in der Regel, dass Sie uns nach Abschluss Ihrer Behandlung einfach kurz telefonisch Bescheid geben. Wir haben stets Fahrzeuge in der Region im Einsatz und koordinieren die Rückfahrt so, dass ein Fahrer schnellstmöglich bei Ihnen ist, um Sie sicher wieder nach Hause zu bringen. Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass Sie lange warten müssen oder Ihr Fahrer nicht mehr verfügbar ist. Bei regelmäßigen Serienfahrten, wie beispielsweise Dialysebehandlungen, kennen wir die ungefähren Dauer der Therapien und stimmen die Abholzeiten oft im Vorfeld mit dem Pflegepersonal der Einrichtung ab. So können wir einen reibungslosen und stressfreien Ablauf garantieren, selbst wenn es medizinisch bedingt zu zeitlichen Abweichungen kommt.

Begleiten Ihre Fahrer mich auch bis in die Praxis oder Klinik?

Selbstverständlich. Der Service von Pick N Drop endet nicht an der Bordsteinkante. Unser Verständnis von einer professionellen und umfassenden Krankenfahrt beinhaltet ausdrücklich die persönliche Betreuung und Begleitung unserer Fahrgäste. Unsere speziell geschulten und emphatischen Fahrer unterstützen Sie bereits beim Verlassen Ihrer Wohnung. Auf Wunsch helfen wir Ihnen beim Einsteigen ins Fahrzeug und verstauen Ihr Gepäck, Ihren Rollator oder andere Hilfsmittel sicher. Am Zielort angekommen, lassen wir Sie nicht einfach vor der Tür stehen. Wir begleiten Sie sicher und aufmerksam bis direkt in die Praxis, in die entsprechende Fachabteilung der Klinik oder in den Behandlungsraum. Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Anmeldung am Empfang und vergewissern uns, dass Sie in guten Händen sind, bevor wir uns verabschieden. Auch bei der Abholung auf dem Rückweg holen wir Sie direkt auf der Station oder in der Praxis ab. Dieser Tür-zu-Tür-Service ist besonders für ältere, sehbehinderte oder in ihrer Mobilität stark eingeschränkte Menschen von unschätzbarem Wert und gibt Ihnen sowie Ihren Angehörigen das beruhigende Gefühl, jederzeit bestens betreut zu sein.

Führen Sie auch Fahrten für Privatpatienten oder Selbstzahler durch?

Ja, selbstverständlich stehen die Dienste von Pick N Drop auch Privatpatienten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahlern uneingeschränkt zur Verfügung. Wenn Sie privat krankenversichert sind, erhalten Sie von uns nach Abschluss der Fahrt oder der Fahrtenserie eine detaillierte und transparente Rechnung. Diese Rechnung reichen Sie dann, ähnlich wie bei Arzt- oder Medikamentenrechnungen, zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle zur Erstattung ein. Die Erstattungshöhe richtet sich nach den individuellen tariflichen Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag. Auch wenn Sie keine Verordnung von einem Arzt haben und die Kosten für die Fahrt komplett aus eigenen Mitteln tragen möchten – beispielsweise für Fahrten zum Kurort, für eine Verlegung auf eigenen Wunsch oder für begleitete Fahrten zu privaten Terminen –, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Für Selbstzahler erstellen wir gerne vorab ein faires und unverbindliches Angebot zu festen Preisen, sodass Sie volle Kostentransparenz haben und keine versteckten Gebühren fürchten müssen. Unser hoher Qualitäts- und Servicestandard ist für alle Fahrgäste gleich, unabhängig davon, wer die Kosten trägt.

Wie viel Vorlaufzeit benötigen Sie für die Buchung einer Krankenfahrt?

Um eine optimale Planung und absolute Pünktlichkeit garantieren zu können, empfehlen wir unseren Fahrgästen grundsätzlich, Krankenfahrten so früh wie möglich bei uns anzumelden. Sobald Sie den Termin für Ihre Behandlung, Ihre Krankenhausaufnahme oder Ihre ambulante Operation kennen, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Ein Vorlauf von ein bis zwei Tagen ist in der Regel ideal, um alle Details zu klären, das passende Fahrzeug (z.B. ein spezielles Rollstuhltaxi) für Sie zu reservieren und gegebenenfalls offene Fragen zur Kostenübernahme oder zur Zuzahlung zu besprechen. Bei langfristig geplanten Serienfahrten wie zur Dialyse oder zur Strahlentherapie können wir direkt den gesamten Fahrplan für Wochen oder Monate im Voraus festlegen. Wir wissen jedoch, dass im medizinischen Bereich nicht alles im Voraus planbar ist und oft kurzfristige Termine oder ungeplante Entlassungen aus dem Krankenhaus vorkommen. Auch in solchen Fällen sind wir bestens gerüstet. Durch unsere flexible Disposition und unsere große Fahrzeugflotte im Rhein-Main-Gebiet können wir in den allermeisten Fällen auch sehr spontane und kurzfristige Anfragen innerhalb weniger Stunden bedienen. Zögern Sie also nicht, uns auch bei kurzfristigem Bedarf anzurufen.